Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Zweibrücken: Auch in Wohn- und Gewerbegebäuden muss Prostitution nicht geduldet werden

Die Beteiligten sind Eigentümer von Wohnungen oder gewerblich genutzten Einheiten eines Gebäudes, das in einem Gewerbegebiet liegt. In einer Einheit befindet sich ein KFZ-Sachverständigenbüro, in einer weiteren eine KFZ-Reparaturwerkstatt, fünf weitere Wohnungen werden nur zu Wohnzwecken genutzt und in drei vermieteten Wohnungen wird der Prostitution nachgegangen.

Diese Nutzung zur Ausübung der Prostitution wollten die übrigen Wohnungseigentümer und die Eigentümer der gewerblich genutzten Einheiten nicht hinnehmen und verlangten von den Eigentümern der betroffenen Wohnungen Unterlassung. Das Oberlandesgericht gab ihnen, wie schon das Landgericht, in vollem Umfang Recht.

Der Senat hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, dass die Ausübung der Prostitution auch heute noch mit einem sozialen Unwerturteil behaftet sei. Die Verbesserung der sozialen Stellung der Prostituierten durch das Prostitutionsgesetz habe hieran nichts geändert. Das soziale Unwerturteil führe auch in einem teils gewerblich genutzten Gebäude erfahrungsgemäß zu einer erschwerten Vermietbarkeit und Verkäuflichkeit der anderen Einheiten. Die hierin liegende Eigentumsstörung müssten die übrigen Eigentümer nicht hinnehmen.

Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 30.01.2009, Az.: 3 W 182/08

Quelle: Pressemitteilung des OLG Zweibrücken v. 10.02.2009

Rechts-News durch­suchen

15. Juni 2026
Tierschützer müssen nach der Veröffentlichung heimlich gefilmter Schlachthof-Videos Schadensersatz leisten.
ganzen Text lesen
12. Juni 2026
Gläubiger können Kosten für eine vor Einleitung eines Prozesses eingeholte Schufa-Auskunft nicht als Verzugsschaden ersetzt verlangen.
ganzen Text lesen
02. Juni 2026
Das Land Hessen scheitert mit einer Klage auf 5,7 Mio. EUR Schadensersatz gegen den Geschäftspartner eines korrupten Staatsanwalts.
ganzen Text lesen
01. Juni 2026
Die AGG-Klage einer nicht-binären Person ist rechtsmissbräuchlich, wenn die ursprüngliche Bewerbung nur auf eine Entschädigung zielte.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen