Der Chaos Computer Club (CCC) hat ein (angebliches) Vertragsmuster zwischen dem Bundeskriminalamt und deutschen Internet-Service-Providern (ISP) veröffentlicht.
Inhaltlich sollen sich die ISP verpflichten, den Zugang zu bestimmten kinderpornografischen Seiten im Internet zu sperren.
Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Es ist unklar, ob das Dokument tatsächlich ein offizielles Vertragsmuster ist, weil sich bislang keine der betroffenen Parteien hierzu geäußert hat.
Sollte das Dokument tatsächlich echt sein, ist es der letzte Sargnagel, den die unsägliche Diskussion zur Internet-Sperrungen noch gebraucht hat.
Formal und inhaltlich weist der Vertrag schwerwiegende juristische Mängel auf, die derartig dilettantisch sind, dass man das Dokument praktisch nur noch als Schmierpapier benutzen kann.