Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

CCC veröffentlicht BKA-ISP-Vertrag zur Sperrung von Kinderporno-Seiten

Der Chaos Computer Club (CCC) hat ein (angebliches) Vertragsmuster zwischen dem Bundeskriminalamt und deutschen Internet-Service-Providern (ISP) veröffentlicht.

Inhaltlich sollen sich die ISP verpflichten, den Zugang zu bestimmten kinderpornografischen Seiten im Internet zu sperren.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Es ist unklar, ob das Dokument tatsächlich ein offizielles Vertragsmuster ist, weil sich bislang keine der betroffenen Parteien hierzu geäußert hat.

Sollte das Dokument tatsächlich echt sein, ist es der letzte Sargnagel, den die unsägliche Diskussion zur Internet-Sperrungen noch gebraucht hat.

Formal und inhaltlich weist der Vertrag schwerwiegende juristische Mängel auf, die derartig dilettantisch sind, dass man das Dokument praktisch nur noch als Schmierpapier benutzen kann.

Rechts-News durch­suchen

28. August 2026
Wenn ein Online-Shop ein Kundenkonto nur bei zwingender Einwilligung zum Newsletter anbietet, verstößt er gegen das datenschutzrechtliche…
ganzen Text lesen
28. August 2026
Wer mit einem durchgestrichenen UVP wirbt, ohne den günstigsten Preis der letzten 30 Tage zu nennen, täuscht Verbraucher über eine tatsächliche…
ganzen Text lesen
26. August 2026
Wer auf ein vom Betrüger manipuliertes Konto überweist, erfüllt seine Kaufpreisschuld damit nicht. Dies gilt insbesondere dann nicht, wenn er den…
ganzen Text lesen
24. August 2026
Eine Versandapotheke darf nicht mit "bis zu 20 EUR Zuzahlungen sparen" werben, wenn die meisten Rabatte nur 2,50 EUR betragen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen