Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG München: Urheber kann sämtliche Nutzungsberechtigte an einem Gerichtsstand gemeinsam verklagen

Das OLG München hat in einer aktuellen Entscheidung (Urt. v. 19.02.2009 - Az.: 31 AR 38/09) klargestellt, dass die Klage eines Urhebers auf eine angemessene Vergütung gegen sämtliche Nutzungsberechtigte gemeinsam an einem Gerichtsstand erfolgen kann.

Der Kläger, Kameramann eines berühmtes Filmes, macht Ansprüche auf eine weitere angemessene Vergütung sowohl gegen die Filmproduktionsfirma als auch gegen zwei Lizenznehmer dieser Firma geltend. Da für die drei Beteiligten kein gemeinsamer Gerichtsstand existierte, beantragte der die gerichtliche Bestimmung eines einheitlichen Gerichtsstandes.

Zu Recht wie die Münchener Richter nun urteilen.

Die drei Beklagten seien Streitgenossen, da die Ansprüche gegen sie auf einem im Wesentlichen gleichartigen Grund beruhten. Alle Ansprüche seien - wenn auch aus unterschiedlichen rechtlichen Gründen - darauf gestützt, dass der Kläger Miturheber eines Filmwerks sei.

Zudem seien zwei der drei Beklagten in München ansässig, auch wurde das Filmwerk dort produziert.

Rechts-News durch­suchen

15. Oktober 2025
Eine Pfarrei muss 500 EUR Schadensersatz zahlen, weil sie urheberrechtlich geschützte Kinder-Illustrationen ohne Erlaubnis nutzte.
ganzen Text lesen
30. September 2025
Die Verwertungsgesellschaft GEMA verklagt den KI-Anbieter OpenAI, weil dessen Chatbot ChatGPT urheberrechtlich geschützte Liedtexte originalgetreu…
ganzen Text lesen
01. September 2025
Ein YouTuber muss 4.000 EUR Schadensersatz zahlen, weil er ohne Erlaubnis eine KI-Stimme nutzte, die der Stimme des bekannten Synchronsprechers…
ganzen Text lesen
19. August 2025
Eine Unterlassungserklärung für Print gilt im Zweifel auch online.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen