Das LG Hamburg hat in einer aktuellen Entscheidung <link http: www.online-und-recht.de urteile nicht-jede-rechtswidrige-bildveroeffentlichung-rechtfertigt-schadensersatz-landgericht-hamburg-20090417.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 17.04.2009 - Az.: 324 O 832/08) noch einmal bekräftigt, dass nicht jeder unrechtmäßige Pressebericht einen Schadensersatz-Anspruch auslöst.
Die Beklagte publizierte in ihrer Zeitung einen Artikel über den Beklagten und verwendete dabei auch ungefragt ein Foto des Klägers. Auf dem Lichtbild war der Kläger neben einem Mitglied des Zentralrats der Juden abgebildet. Dieses Mitglied wurde später wegen verschiedener Straftaten festgenommen. Dies war auch Gegenstand des Zeitungsartikels.
Der Kläger verlangte Schadensersatz, da er die Berichterstattung als schwerwiegenden Eingriff in seine Persönlichkeitsrechte sah.
Dieser Ansicht schlossen sich die Hamburger Richter nicht. Zwar verletze die unerlaubte Foto-Veröffentlichung die klägerischen Rechte. Jedoch nicht in so schwerwiegender Art und Weise, dass ein Schadensersatzanspruch begründet wäre.
Denn der Inhalt des Presseberichts weise eindeutig darauf hin, dass das Mitglied des Zentralrats der Juden in die kriminellen Machenschaften verstrickt sei und gerade nicht der Kläger. Die Bildunterschrift zeige klar, dass er der Jüdischen Gemeinde angehöre und nur in dieser Eigenschaft als Funktionsträger und bekannter Repräsentant dieser Gemeinde beschrieben werde.