Das LG Berlin <link http: www.online-und-recht.de urteile taz-darf-musikband-nicht-grundlos-als-antisemitisch-bezeichnen-27-o-545-09-landgericht-berlin-20091008.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 08.10.2009 - Az.: 27 O 545/09) hat entschieden, dass die Zeitung "taz" eine Musikgruppe und deren Liedtexte nicht grundlos als antisemitisch bezeichnen darf.
Der Kläger war Mitglied einer Band, die zum Großteil von linken Organisationen gebucht wurde. Bei der Beklagten handelte es sich um die "taz". Das Presserzeugnis veröffentlichte einen Bericht, in dem behauptet wurde, dass die Musikband für ihre antisemitischen Liedtexte bekannt sei. Als Nachweis wurde ein Lied genannt, das sich mit Verschwörungstheorien im Zusammenhang mit dem Einsturz des World Trade Centers beschäftigte. Darüber hinaus sei der Song auf einer rechtsextremen Webseite downloadbar.
Das Bandmitglied sah hierdurch sein Allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt.
Zu Recht wie die Berliner Richter feststellten. Es handle sich bei der "taz"-Äußerung zwar um eine Meinungsäußerung, die grundsätzlich vom Grundrecht auf Meinungsäußerung geschützt sei.
Jedoch werde im vorliegenden die Grenze zur unzulässigen Schmähkritik überschritten, so dass der Bericht dadurch rechtswidrig werde.
Die Aussage, dass die Band antisemitisch sei, habe keine realen Anknüpfungspunkte. Das Lied um den 11. September 2001 beschäftige sich mit dem Verhalten der USA und könne nicht als antisemitisch eingestuft werden. Gleiches gelte für die Publikation auf einer rechten Homepage. Nur weil bestimmte Gruppen eine Präferenz für den Song hätten, beinhalte dieser nicht automatisch entsprechendes politisches Gedankengut.
Zur Abgrenzung zwischen Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung siehe auch unseren zweiteiligen Podcast "Äußerungsrecht im Internet: Der Unterschied zwischen Tatsachen und Meinungen": <link http: www.law-podcasting.de aeusserungsrecht-im-internet-der-unterschied-zwischen-tatsachen-und-meinungen-teil-1 _blank external-link-new-window>Teil 1 und <link http: www.law-podcasting.de aeusserungsrecht-im-internet-der-unterschied-zwischen-tatsachen-und-meinungen-teil-2 _blank external-link-new-window>Teil 2.