Das VG Frankfurt a.M. <link http: www.online-und-recht.de urteile behoerdliche-aussagen-im-internet-rechtlich-verbindlich-verwaltungsgericht-frankfurt_am-20090304.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 04.03.2009 - Az.: 1 K 3876/08.F) hat entschieden, dass Informationen, die eine Behörde in einem Merkblatt online für die Allgemeinheit zur Verfügung stellt, runter Umständen echtlich verbindlich sind.
Der Kläger verließ sich auf die in den Behörden-Broschüren angegeben Fristen. Als er seinen Antrag bei der öffentlichen Verwaltung einreichte, lehnte die Behörde diesen ab, da er verfristet sei. In dem Merkmalblatt wurde der Bürger über diesen Umstand nicht informiert, während alle anderen Voraussetzungen genannt waren.
Die Frankfurter Richter urteilten, dass der klägerische Antrag zu Unrecht abgelehnt worden sei. Der Bürger habe ein Anrecht, dass die Auskünfte einer Behörde vollständig und verbindlich seien.
Im vorliegenden Fall sei das Merkblatt schlichtweg falsch. In der Online-Dokumentation hieß es, dass die 6 Monate überschritten werden dürften. In Wahrheit sei die Verwaltungspraxis aber eine andere und die 6 Monate eine Ausschlussfrist.
Der Bürger genieße jedoch Vertrauensschutz, so dass die Behörde sich ihre im Internet getätigten Äußerungen zurechnen lassen müsse.