Das OLG Köln <link http: www.adresshandel-und-recht.de urteile opt-in-einwilligungserklaerung-bei-gewinnspielen-rechtswidrig-oberlandesgericht-koeln-20090429.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 29.04.2009 - Az.: 6 U 218/08) hat entschieden, dass eine pauschale Einwiilligungserklärung bei Internet-Gewinnspielen nicht wirksam ist.
Die Beklagte verwendete für ihre Internet-Gewinnspiele nachfolgende Klausel:
"Ja, ich bin damit einverstanden, dass ich telefonische/ per E-Mails/ SMS (…) über interessante Angebote - auch durch Dritte und Partnerunternehmen -informiert werde"
In der 1.Instanz hielt das LG Köln <link http: www.adresshandel-und-recht.de urteile landgericht-koeln-20081022.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 22.10.2008 - Az.: 26 O 5/08) die Bestimmung für inhaltlich unzureichend und verurteilte die Beklagte zur Unterlassung. Diese legte Berufung ein.
Die OLG-Richter kommen zum identischen Ergebnis wie die Vorinstanz: Die Formulierung sei intransparent, weil sie für eine nicht überschaubare Vielzahl von Produkten verwendet werden könne, die von einer nicht übersehbaren Zahl sog. Partnerunternehmen angeboten würden. Damit erlaube die Klausel die Bewerbung aller möglichen Waren und Dienstleistungen, so dass der Verbraucher nicht mehr überblicke, welches Unternehmen sich auf die Einwilligung überhaupt berufe.
Die Regelung sei daher rechtswidrig.
Die Kanzlei Dr. Bahr betreibt mit <link http: www.adresshandel-und-recht.de _blank external-link-new-window>"Adresshandel & Recht" ein eigenes Informationsportal zum Bereich des Adresshandels, auf dem alle relevanten Gerichtsurteile und sonstige wichtige Informationen (Videos, Aufsätze ua.) zum Abruf bereitstehen. Das Thema wirksame Einwilligungserklärung ist auch Thema unseres dreiteiligen Law-Podcastings <link http: www.law-podcasting.de gewinnspiele-und-datenschutz-alle-3-teile-in-einem _blank external-link-new-window>"Gewinnspiele und Datenschutz".