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Kategorie: Presserecht

LG Berlin: Polizeibehörde hat Anspruch gegen taz auf Gegendarstellung bei falschen Ermittlungsverfahren-Zahlen

Das LG Berlin <link http: www.online-und-recht.de urteile gegendarstellungsanspruch-bei-falschen-zahlen-ueber-ermittlungsverfahren-gegen-polizeibeamte-landgericht-berlin-20080110.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 10.01.2008 - Az.: 27 O 1170/07) hat entschieden, dass das Land Berlin gegen die Zeitung "taz" einen Gegendarstellunganspruch bei Nennung falscher Zahlen über Ermittlungs- und Disziplinarverfahren im Polizeibereich hat.

Im Rahmen eines Artikels berichtete die Beklagte in ihrer Zeitung über die Tatsache, dass Ermittlungs- und Disziplinarverfahren gegen Berliner Polizisten in der letzten Zeit verstärkt geführt wurden. Dabei nannte der Verlag Zahlen, die um ca. 20% von den offiziellen Statistiken abwichen.

Das Land Berlin begehrte daraufhin einen Gegendarstellungsanspruch, um die Zahlen richtig zu stellen.

Die Richter aus der Hauptstadt gaben dem Bundesland Recht. Die von der "taz" verbreiteten Zahlen über die laufenden internen Ermittlungen wichen nicht nur unerheblich von den vom Kläger behaupteten ab. Die Zahlen über Anzeigen, Einstellungen und Verfahren lägen um mindestens 20% höher als die tatsächlichen Zahlen.

Hierbei handle es sich also nicht mehr um belanglose Abweichungen, so dass ein Anspruch auf Gegendarstellung bestehe.

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