Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Preisangabepflichten eines Online-Shops bei Differenzbesteuerung

Auch wenn der Verkäufer eines Online-Shops der Differenzbesteuerung unterliegt, ist er verpflichtet, die nach der Preisangabenverordnung (PAngVO) bestehende Hinweispflicht aufzunehmen, dass der verkaufte Gegenstand Umsatzsteuer enthält (LG Hamburg, Beschl. v. 30.03.2020 - Az.: 327 O 84/20).

§ 1 Abs.2 Nr.1 PAngVO verpflichtet jeden Online-Shop-Betreiber bei der Preisangabe darauf hinzuweisen, dass der Betrag auch die jeweilige Umsatzsteuer enthält.

Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob diese Pflicht auch besteht, wenn ein Unternehmen lediglich der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG unterliegt.

Eine Differenzbesteuerung kommt immer dann zum Zuge, wenn beim Ersterwerb der Ware keine Umsatzsteuer anfällt und das Produkt später weiterveräußert werden soll. Bei der Differenzbesteuerung unterliegt nur die Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis der Umsatzsteuer.

Das LG Hamburg hat diese Frage bejaht:

"Auch soweit die hier in Rede stehenden Angebote (...) der Differenzbesteuerung unterlagen, war die Antragsgegnerin dazu verpflichtet, anzugeben, dass die für die angebotenen Waren geforderten Preise die Umsatzsteuer enthielten, da der gewerbliche Verkäufer, der der Differenzbesteuerung unterliegt, gemäß § 25a Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5 UStG auf seine Marge eine Steuer zahlt, die ihrer Natur nach ebenfalls eine im Endpreis enthaltene Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer ist und lediglich in der Rechnung nicht ausgewiesen wird.

Die - zudem ohne, etwa durch ein Sternchen o. Ä., Bezug zu den Preisangaben unter der Rubrik „Wie sind eure Bürozeiten?“ im weiteren Angebotstext erfolgte - Angabe „Alle Artikel unterliegen der Differenzbesteuerung gem. Paragraph 25a UStG“ hat insoweit den Anforderungen des § 1 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 7 Satz 2 PAngV nicht genügt."

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Das OLG Hamburg hat erst kürzlich (Urt. v. 19.12.2019 - Az.: 15 U 44/19) entschieden, dass Portale, die sich auch Gewerbetreibende richten, ausdrücklich darauf auf den Umstand der Differenzbesteuerung hinweisen müssen. Andernfalls liegt ein Wettbewerbsverstoß vor.

Rechts-News durch­suchen

24. Dezember 2025
Die Kanzlei Dr. Bahr wünscht allen Lesern fröhliche und besinnliche Weihnachten 2025! Bleiben Sie gesund und genießen Sie ein paar besinnliche,…
ganzen Text lesen
24. Dezember 2025
Ein Unternehmen darf Preisnachlässe in Prospekten nicht auf UVP statt auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen.
ganzen Text lesen
19. Dezember 2025
Amazon durfte Prime-Kunden nicht einseitig Werbung im Streaming aufzwingen.
ganzen Text lesen
17. Dezember 2025
Booking.com muss 1.099 Unterkunftsbetreibern Schadensersatz für unzulässige Bestpreisklauseln zahlen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen