Das LG München <link http: www.affiliateundrecht.de preisangabepflicht-affiliates-online-hotelreservierungsportal-11-hk-o-5979-09.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 29.05.2009 - Az.: 11 HK 5959/09) hatte über die Preisangabepflichten für Affiliates beim Betrieb eines Online-Reservierungsportals zu entscheiden.
Die Beklagte, ein Affiliate, unterhielt online eine Hotel-Reservierungsplattform. U.a. waren bei den Hotelzimmern nicht nur Brutto-Preise, sondern auch Netto-Entgelte angegeben.
Der klägerische Wettbewerbsverband sah darin einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung. Der Beklagte hingegen argumentierte, die Netto-Preisangabe erfolge u.a. für Hotels in den USA, bei denen es marktüblich sei, die Preise ohne die zusätzlichen Gebühren anzugeben.
Die Münchener Richter verurteilten den Affiliate, nur noch Brutto-Preise inklusive sämtlicher sonstiger Kosten anzugeben.
Da der Affiliate sich mit seinem Angebot an den deutschen Rechtskreis wende, müsse er die Vorschriften der deutschen Preisangabenverordnung einhalten. Dabei spiele es keine Rolle, ob sich das Hotelzimmer im In- oder Ausland befinde.
Siehe zu dem Problem auch unser Video "<link http: www.law-vodcast.de preisangabepflichten-fur-affiliates _blank>Preisangabepflichten für Affiliates?"
Die Kanzlei Dr. Bahr unterhält mit <link http: www.affiliateundrecht.de _blank>Affiliate & Recht ein eigenes Info-Portal zum Bereich der Affiliates, Merchants und Affiliate-Netzwerke.