Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG München: Preisangabepflichten für Affiliates bei Online-Reservierungsportal

Das LG München <link http: www.affiliateundrecht.de preisangabepflicht-affiliates-online-hotelreservierungsportal-11-hk-o-5979-09.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 29.05.2009 - Az.: 11 HK 5959/09) hatte über die Preisangabepflichten für Affiliates beim Betrieb eines Online-Reservierungsportals zu entscheiden. 

Die Beklagte, ein Affiliate, unterhielt online eine Hotel-Reservierungsplattform. U.a. waren bei den Hotelzimmern nicht nur Brutto-Preise, sondern auch Netto-Entgelte angegeben.

Der klägerische Wettbewerbsverband sah darin einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung. Der Beklagte hingegen argumentierte, die Netto-Preisangabe erfolge u.a. für Hotels in den USA, bei denen es marktüblich sei, die Preise ohne die zusätzlichen Gebühren anzugeben.

Die Münchener Richter verurteilten den Affiliate, nur noch Brutto-Preise inklusive sämtlicher sonstiger Kosten anzugeben.

Da der Affiliate sich mit seinem Angebot an den deutschen Rechtskreis wende, müsse er die Vorschriften der deutschen Preisangabenverordnung einhalten. Dabei spiele es keine Rolle, ob sich das Hotelzimmer im In- oder Ausland befinde.

Siehe zu dem Problem auch unser Video "<link http: www.law-vodcast.de preisangabepflichten-fur-affiliates _blank>Preisangabepflichten für Affiliates?"

Die Kanzlei Dr. Bahr unterhält mit <link http: www.affiliateundrecht.de _blank>Affiliate & Recht ein eigenes Info-Portal zum Bereich der Affiliates, Merchants und Affiliate-Netzwerke.


Rechts-News durch­suchen

04. Juni 2026
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die sich aus dem…
ganzen Text lesen
03. Juni 2026
Wer online Textilien verkauft, muss das Material direkt vor dem Kauf klar angeben.
ganzen Text lesen
27. Mai 2026
Wer eine Erbpachtwohnung online verkauft, muss Restlaufzeit und Erbbauzins klar im Inserat angeben.
ganzen Text lesen
26. Mai 2026
"Made in Germany" darf nicht auf der Umverpackung eines Desinfektionsmittels stehen, die Angabe der Unternehmenswebseite ist jedoch erlaubt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen