Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

BVerwG: Presse hat keinen Auskunftsanspruch zu Immunitätsangelegenheiten des Deutschen Bundestages

Der Deutsche Bundestag muss einem Journalisten keine Auskunft zu Immunitätsangelegenheiten geben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Der Kläger, Redakteur einer Tageszeitung, beantragte die Erteilung von Auskünften zu Immunitätsangelegenheiten des Deutschen Bundestages. Das der Klage stattgebende Urteil des Verwaltungsgerichts hat das Oberverwaltungsgericht aufgehoben. Immunitätsangelegenheiten als eigene Angelegenheiten des Parlaments seien vom Anwendungsbereich des auf Verwaltungshandeln beschränkten presserechtlichen Auskunftsanspruchs ausgenommen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision des Klägers zurückgewiesen. Der presserechtliche Auskunftsanspruch richtet sich gegen Bundesbehörden. Parlamentarische Angelegenheiten wie Immunitätsangelegenheiten sind von dem verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruch nicht erfasst.

Urteil vom 25. Oktober 2018 - BVerwG 7 C 6.17 -

Vorinstanzen:
OVG Berlin-Brandenburg, 6 B 84.15 - Urteil vom 29. November 2016 -
VG Berlin, 27 K 110.04 - Urteil vom 30. September 2015 -

Quelle: Pressemitteilung des BVerwG v. 25.10.2018

Rechts-News durch­suchen

21. Oktober 2026
Betreiber von Bewertungsportalen dürfen transparent auf entfernte Einträge hinweisen, ohne dass Profilinhaber dagegen vorgehen können.
ganzen Text lesen
15. Oktober 2026
Wenn keine konkreten Vorfälle vorliegen, ist es unverhältnismäßig und rechtswidrig, einen Schüler allein wegen des Tragens einer Smart-Brille von der…
ganzen Text lesen
14. Oktober 2026
Wer den Newsletter-Versand über Mailchimp abwickelt, muss sicherstellen, dass ausreichende Garantien für den Datentransfer in die USA bestehen.…
ganzen Text lesen
06. Oktober 2026
Die Niedersächsische Landesmedienanstalt durfte einen X-Beitrag mit der Losung "Alles für Deutschland" beanstanden, nicht aber dessen Sperrung…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen