Eine bekannte Schauspielerin, die u.a. als Kommissarin in der Serie "Tatort" auftritt, muss es hinnehmen, dass die Presse über einen heftigen Streit mit ihrem ehemaligen Lebensgefährten berichtet <link http: www.online-und-recht.de urteile tatort-schauspielerin-muss-pressebericht-ueber-streit-mit-ex-freund-hinnehmen-9-u-163-09-kammergericht-berlin-20100319.html _blank external-link-new-window>(KG Berlin, Urt. v. 19.03.2010 - Az.: 9 U 163/09).
Bei der Klägerin handelte es sich um eine in Deutschland bekannte Schauspielerin. Diese war jahrelang mit dem ehemaligen Manager des Fußballligisten FC Schalke 04 liiert. Nach der Trennung wurden sie gemeinsam auf der Insel Sylt gesehen, wo es zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen den beiden kam.
Die verklagte Zeitung titelte daraufhin:
"Prügelei auf Sylt! Sie küssen und sie schlagen sich. Erst als die Polizei kommt ist Ruhe."
Die Berliner Richter stuften dies als zulässige Berichterstattung ein.
Es handle sich bei beiden um Personen, die regelmäßig in der Öffentlichkeit zu sehen seien. Die Kläger habe sich mehrfach, sowohl während der Beziehung als auch nach der Trennung, an die Presse gewandt und Interviews gegeben.
Thema sei jeweils die Beziehung zu ihrem ehemaligen Lebensgefährten gewesen.
Daher könne sie sich nicht auf den Schutz ihrer Privatsphäre berufen, wenn die Beklagte private Situationen in der Zeitung schildere. In einem derartigen Fall überwiege das Recht der Presse an der Schilderung gegenüber dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Klägerin.