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Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Berlin: 100.000 EUR Ordnungsgeld wegen unerlaubter Telefonwerbung für Axel Springer

Wegen Verstoßes gegen ein Gerichtsurteil, das der Axel Springer AG unerlaubte Telefonwerbung verbot, hat das LG Berlin gegen das bekannte Medienunternehmen ein Ordnungsgeld iHv. 100.000,- EUR verhängt (LG Berlin, Beschl. v. 15.08.2013 - Az.: 16 O 558/11).

In der Vergangenheit war der Axel Springer AG untersagt worden, gezielt telefonisch Kunden, die ihr Zeitschriftenabonnement gekündigt hatten, zur Rücknahme der Kündigung zu bewegen <link http: www.dr-bahr.com news axel-springer-ag-unterliegt-verbraucherzentrale.html _blank external-link-new-window>(LG Berlin, Urt. v. 17.02.2013 - Az.: 16 O 558/11).

Wie die klägerische Verbraucherzentrale Hamburg in <link http: www.vzhh.de recht springer-muss-100000-euro-zahlen.aspx _blank external-link-new-window>einer Pressemitteilung erklärt, habe der Verlag daraufhin mehrfach ehemalige Kunden, die ihre Abonnements gekündigt hatten, angeschrieben und um Rückruf gebeten, um noch offene Fragen zu Beendigung des Vertrages zu klären. Im Verlauf des Telefonats sei es jedoch (auch) um die Verlängerung des eigentlich gekündigten Vertragsverhältnisses gegangen.

Das LG Berlin verhängte daraufhin gegen das Hamburger Unternehmen ein Ordnngsgeld iHv. 100.000,- EUR, weil es in dem aktuellen Verhalten einen Verstoß gegen das Urteil sah.

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