Das OLG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile prominenter-moderator-muss-kostenlose-abbildung-auf-zeitschrift-nicht-dulden-7-u-90-06-oberlandesgericht-hamburg-20091222.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 22.12.2009 - Az.: 7 U 90/06) hat entschieden, dass der bekannte Moderator Günther Jauch für eine ungefragte Bild-Veröffentlichung auf einem Bilderrätsel-Heft einen Schadensersatz-Anspruch von 20.000,- EUR hat.
Der Rechtsstreit war bereits beim BGH, da die Vorinstanzen einen Anspruch auf Schadensersatz abgelehnt hatten. Der BGH <link http: www.online-und-recht.de urteile abbildung-von-guenther-jauch-auf-raetselheft-rechtswidrig-i-zr-8-07-bundesgerichtshof--20090831.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 31.08.2009 - Az.: I ZR 8/07) schließlich entschied, dass die Benutzung des Fotos rechtswidrig war und verwies die Sache zur Bestimmung der konkreten Schadenshöhe zurück an das OLG Hamburg.
Die Hanseatischen Richter bestimmten nun den Schadensersatz auf 20.000,- EUR. Jauch hatte ursprünglich 100.000,- EUR gefordert.