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Kategorie: Onlinerecht

Bayerischer Datenschutzbeauftragter: 220 bayerische Behörden benutzen Google Analytics

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Thomas Petri, hat seinen <link http: www.datenschutz-bayern.de tbs tb24.html _blank external-link-new-window>Tätigkeitsbericht für 2010 vorgelegt.

Bereits in einer <link http: www.datenschutz-bayern.de presse _blank external-link-new-window>älteren Pressemitteilung hat Petri festgestellt, dass ca. 220 bayerische Behörden Google Analytics benutzen und sich somit datenschutzwidrig verhalten. Der Datenschützer vertritt die Ansicht, dass das Statistik-Tool in seiner Basis-Form rechtswidrig ist, da es IP-Adressen und somit personenbezogene Daten ohne Erlaubnis verwendet. Nur wenn die Zusatzfunktion "anonymizeIP" beim Google-Hilfswerkszeug eingesetzt werde, sei eine Datenverarbeitung möglich.

Nach <link http: www.datenschutz-bayern.de presse _blank external-link-new-window>Angaben von Petri hat nach seinen Beanstandungen "nunmehr die ganz überwiegende Anzahl der öffentlichen Stellen die Hinweise des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz umgesetzt."

Dies ging aber nicht ohne Druck. Petri hatte im Dezember 2010 an die Beamten des Freistaats eine <link http: www.datenschutz-bayern.de presse _blank external-link-new-window>öffentliche Warnung ausgesprochen:

"Ich begrüße es, dass inzwischen eine ganze Reihe von Behörden meine Forderungen umgesetzt haben und nunmehr datenschutzgerecht handeln. Die andauernden Datenschutzverstöße der übrigen Behörden kann und will ich allerdings nicht hinnehmen.

Deshalb werde ich gezielt jede einzelne Behörde und Dienststelle ansprechen und sie zur Beseitigung des Mangels auffordern. Sollte auch dieser unmittelbaren Aufforderung nicht Folge geleistet werden, kann ich Beanstandungen nicht länger ausschließen. Ich ziehe auch in Betracht, die Bürgerinnen und Bürger vor dem Besuch dieser Webseiten konkret abzuraten."

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Es hätte keines weiteren Beweises bedurft, wie schwachsinnig das deutsche Online-Datenschutzrecht (inzwischen) ist.

Erst vor kurzem haben nämlich bereits die <link record:tt_news:6085>Ereignisse um den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten ein anschauliches Beispiel dafür geliefert, wie absurd die Regelungen sind.

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