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Kategorie: Onlinerecht

28 Antworten der Bundesregierung zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)

Die Bundesregierung hat Ende Dezember 2017 auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktionen 28 Antworten zum neuen Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in der Bundestag-Drucksache <link http: dip21.bundestag.de dip21 btd _blank external-link-new-window>BT-Drs. 19/355 gegeben.

Das NetzDG gilt seit dem 1. Oktober 2017 (Umsetzungsfrist: 1. Januar 2018) und will erreichen, dass rechtswidrige Inhalt in sozialen Medien schneller und besser gelöscht werden. Die Regelung wird aus zahlreichen Gründen massiv kritisiert.

Nun hat die Bundesregierung Ende Dezember 28 konkrete Antworten zum NetzDG auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion gegeben. Das Dokument ist außerordentlich lesenswert.

So erfährt man beispielsweise, dass zahlreiche sozialen Netzwerke bereits deutsche Anwälte als Zustellungsbevollmächtigte benannt haben. Teilweise werden diese auch namentlich aufgezählt.

Als "betroffene" Netzwerke werden genannt: Facebook, YouTube, Google*. Instagram, Pinterest, SoundCloud, Twitter und Google.

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