Eine äußerst bekannte Person muss es nicht hinnehmen, dass sie im Urlaub auf der privaten Jacht von Paparazzis abgelichtet wird und dieses Bild dann in einer großen deutschen Tageszeitung erscheint. Eine solche unerlaubte Bildveröffentlichung kann einen Schadensersatz von 50.000,- EUR begründen <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(OLG Hamburg, Urt. v. 10.08.2010 - Az.: 7 U 130/09).
Der Kläger war ein 75-jähriger Prominenter, der in der Vergangenheit als "Playboy" bezeichnet wurde. Er war mit einer der bekanntesten Schauspielerinnen der sechziger Jahre verheiratet. Nachdem der Kläger von einem Paparazzi auf seiner Jacht fotografiert worden war, als er eine bekannte deutsche Zeitung las, wandte er sich gegen die Veröffentlichung der Bilder. Der Kläger fühlte sich durch den Abdruck der Fotos in seiner Privatsphäre verletzt und klagte auf Schadensersatz.
Die Hamburger Richter bejahten eine Höhe von 50.000,- EUR.
Der Kläger müsse es nicht hinnehmen im Urlaub auf seiner Yacht in einem solch privaten Moment abgelichtet zu werden. Gerade im Urlaub müssten Prominente, die sonst häufig im Licht der Öffentlichkeit stünden, die Möglichkeit bekommen, Ruhe zu finden und nicht von der sie alltäglich umgebenden Presse verfolgt zu werden.
Zwar bestehe ein gewisses öffentliches Interesse daran zu erfahren, wie der Kläger sein Leben gestalte und dass er selbst auf einer Jacht in Südfrankreich auf die Lektüre einer großen deutschen Tageszeitung zurückgreife. Jedoch überwiege das öffentliche Interesse hier nicht gegenüber dem Interesse des Klägers, in Ruhe seine Privatsphäre auszuleben.