Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

Ab heute: Neue Preisangabepflichten bei 0180-Rufnummern

Ab heute, dem 1. März 2010, gelten veränderte Preisangabepflichten für 0180-Rufnummern, die Unternehmer einzuhalten haben. 

Bislang reicht es aus, die Preisansage wie folgt vorzunehmen:

"Der Anruf kostet 14 ct/min aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkpreise können abweichen"

Dies ist zukünftig nicht mehr ausreichend. Vielmehr muss nunmehr für den Mobil-Bereich ebenfalls der konkrete Preis genannt werden. Die Bundesnetzagentur hat diesen einheitlich auf 42 ct/min festgelegt.

Die Preisangabe muss also ab heute lauten:

"Der Anruf kostet 14 ct/min aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkhöchstpreis 42 ct/min."

Verstöße gegen diese Preisangabepflicht sind Ordnungswidrigkeiten und können von der Bundesnetzagentur mit einem Bußgeld bis zu 100.000,- EUR belegt werden. Zudem droht eine kostenpflichtige Abmahnung durch einen Mitbewerber.

Rechts-News durch­suchen

17. September 2026
Wer Ergänzungsfutter für Hunde unter Angabe von unbelegten krankheitsbezogenen Aussagen bewirbt, verstößt gegen das Werbeverbot.
ganzen Text lesen
15. September 2026
Wer als Plattformbetreiber (hier: Wish) Drittangebote so in sein System einbindet, dass die Nutzer ihn als Verkäufer wahrnehmen, haftet…
ganzen Text lesen
04. September 2026
Wer als Autohändler mit einem Hauspreis wirbt, muss alle obligatorisch anfallenden Kosten einrechnen.
ganzen Text lesen
03. September 2026
Wer Fahrschulkurse online mit auffällig hervorgehobenen Preisen (rot und fett) bewirbt, muss damit rechnen, dass Verbraucher darin einen verbindlichen…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen