Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Brandenburg: Abmahnungsmissbrauch bei geringfügigem Verstoß gegen das Impressum

Eine nur geringfügige Verletzung der Impressumsregelungen begründet noch keinen keinen erheblichen, abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß, so das OLG Brandenburg <link http: www.online-und-recht.de urteile keine-beeintraechtigung-der-mitbewerber-durch-minimalen-impressumsverstoss-6-w-141-09-oberlandesgericht-brandenburg-20090917.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 17.09.2009 - Az.: 6 W 141/09. Denn durch den nur minimalen Fehler werden die Marktchancen der Mitbewerber nicht wesentlich beeinträchtigt.

Die Beklagte, eine GmbH & Co. KG, hatte in ihrem Impressum vergessen die vollständigen Daten der Komplementär-GmbH und ihres Geschäftsführers anzugeben. Die Klägerin mahnte dies ab.

Und verlor vor dem OLG Brandenburg. Es handle sich lediglich um einen minimalen Wettbewerbsverstoß, der keine spürbaren wirtschaftlichen Auswirkungen habe. Insbesondere würden dadurch keine etwaige Kunden n ihrer Kaufentscheidung beeinflusst.

Näherliegend sei vielmehr, dass die Klägerin die Ansprüche nur aus finanziellen Gründen verfolge, um Einnahmen zu erzielen. Ein solches Handeln sei aber rechtsmissbräuchlich.

Rechts-News durch­suchen

06. November 2026
Wer für ein Medizinprodukt eine Wirkung bei produktivem Husten bewirbt, obwohl es ausschließlich im Mund- und Rachenraum wirkt, täuscht Verbraucher…
ganzen Text lesen
04. November 2026
Wer alkoholfreie Getränke als „Gin” bewirbt, begeht einen Wettbewerbsverstoß.
ganzen Text lesen
04. November 2026
Wer die Netzkennung auf Smartphones eigenmächtig in einen Werbespruch umwandelt, belästigt die Nutzer unzumutbar und muss dies unterlassen.
ganzen Text lesen
03. November 2026
Wer mit der überlegenen Wirksamkeit eines Tierimpfstoffs wirbt, muss echte Vergleichsstudien vorlegen können.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen