Die 2. Kammer des Veraltungsgerichts Bremen hat die Freie Hansestadt Bremen am 23.09.2010 verurteilt, es zu unterlassen, die Äußerung "Der ADAC fordert zum Rechtsbruch auf" zu wiederholen. Das Verwaltungsgericht hat die Berufung gegen sein Urteil zugelassen. Gegenstand des Rechtsstreits war ein vom ADAC betriebenes Klageverfahren gegen die Freie Hansestadt Bremen mit dem der ADAC erreichen wollte, dass eine gegenüber dem Weser-Kurier gemachte Aussage des Pressesprechers des Senators für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa nicht mehr wiederholt wird.
Vorangegangen waren mehrere Artikel im Weser-Kurier, die sich mit der Einrichtung einer Umweltzone im Bremer Stadtgebiet und der Sanktionierung des Befahrens der Umweltzone ohne vorgeschriebene Plakette befassten.
Beide Parteien vertraten in einer vom Weser-Kurier wiedergegebenen Kontroverse unterschiedliche Rechtsauffassungen zu der Frage, ob den Haltern von Kraftfahrzeugen die Verfahrenskosten auferlegt werden dürfen, wenn im Rahmen von Kontrollen des ruhenden Verkehrs bei Verstößen zwar die Halter, aber nicht die Fahrer ermittelt werden können. In diesem Zusammenhang fiel die vom ADAC beanstandete Äußerung des Pressesprechers.
Der ADAC sieht in der Äußerung eine diffamierende Darstellung und eine Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts, das auch für ihn als juristische Person gelte.
Die Beklagte beruft sich auf Meinungsäußerungsfreiheit. Eine unzulässige Schmähkritik liege hier nicht vor. Angesichts der aus Sicht der Beklagten unvollständigen und somit verfälschten Darstellung der Rechtslage durch den ADAC sei die Beklagte zum "Gegenschlag" berechtigt gewesen.
Quelle: Pressemitteilungen des VG Bremen v. 20.09.2010 und v. 23.09.2010