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Kategorie: Onlinerecht

AG Pasewalk: Äußerung "Rabauken-Jäger" ist strafbare Beleidigung

Die Äußerung eines Redakteurs, einen Jäger, der ein totes Reh hinter seinem Wagen herzieht, als "Rabauken-Jäger" zu bezeichnen, stellt nach Ansicht des AG Pasewalk <link http: www.online-und-recht.de urteile bezeichnung-rabauken-jaege-ist-strafbare-beleidigung-amtsgericht-pasewalk-20150520 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 20.05.2015 - Az.: 711 Js 1044/14) eine strafbare Beleidigung dar.

Der Angeklagte, der Redakteur einer Zeitung, verfasste einen Artikel über den Geschädigten. Der Geschädigte war Jäger und hatte an der Anhängerkuppel seines PKW ein Rehkadaver befestet und über die Straße geschleppt. Das Reh war durch ein Unfallereignis getötet worden und lag schon längere Zeit. Der Geschädigte zog den Kadaver wenige Meter bis zur nächsten Abzweigung über die Straße und entsorgte es dann ordnungsgemäß.

Das Verhalten des Jägers führte zu zahlreichen kritischen Meinungsäußerungen in der Öffentlichkeit. U.a. berichtete auch der Angeklagte über den Geschädigten. In der Überschrift des Artikels hieß es u.a. "Rabauken-Jäger erhitzt die Gemüter". Auch in dem Bericht selbst wurde diese Bezeichnung wiederholt.

Das AG Pasewalk verurteilte den Redakteur wegen Beleidigung.

Die Bezeichnung "Rabauke" sei eine schwere Kränkung des Jägers. Unter einem "Rabauken“ verstehe man nämlich nach dem allgemeinen Sprachgebrauch einen rücksichtslosen, ungehobelten Menschen, der gewalttätig vorgehe.

Das Handeln sei auch nicht durch die freie Meinungsäußerung gedeckt, denn der Schutz der persönlichen Ehre des Jägers wiege schwerer als das Recht auf freie Meinungsäußerung.

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