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Kategorie: Onlinerecht

LG Düsseldorf: Affiliate haftet nicht für Rechtsverletzungen seines Merchants

Das LG Düsseldorf (Beschl. v. 21.03.2012 - Az.: 2a 323/11) hat entschieden, dass ein Affiliate für die Rechtsverletzungen, die sein Merchant begeht, nicht haftbar ist.

Der Affiliate hatte - wie im Partnerprogramm-Bereich üblich - die Informationen seines Merchants auf seinen Seiten platziert. Ein Unternehmen sah durch diese Informationen seine Markenrechte verletzt und mahnte den Affiliate ab. Der verteidigte sich mit dem Argument, dass er gar nicht wirklich kontrollieren könne, was im einzelnen auf seiner Webseite da erscheine.

Die Düsseldorfer Richter gaben dem Affiliate Recht.

Auch wenn der Affiliate die Informationen in seine eigene Webseite eingebunden hätte, würde es sich weiterhin um fremde Inhalte handeln, für die frühestens ab Kenntnis hafte. Ein sich Zueigenmachen scheide auch aus, weil für den Nutzer - ähnlich wie bei Amazon - ersichtlich sei, dass es sich um Texte des Merchants handle.

Auch würden die Infos nicht den Hauptteil der Webseite des Affiliates ausmachen.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Eine für Affiliates erfreuliche Entscheidung, die jedoch mit Vorsicht zu genießen ist.

Gerade die Ausführungen zum fehlenden Zueigenmachen sind in der Rechtsprechung außerordentlich umstritten. Viele andere Gerichte dürften hier hingegen von einer Haftung des Affiliates ausgehen.

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