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Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Magdeburg: AGB-Einwilligung in E-Mail-Werbung und Werbe-Anrufe unwirksam

Die AGB des Stromversorgers Städtische Werke Magdeburg, wonach Kunden sich mit Werbe-Anrufen und Werbe-Mails einverstanden erklären, sind rechtswidrig <link http: www.online-und-recht.de urteile agb-klauseln-der-staedtischen-werke-magdeburg-teilweise-rechtswidrig-7-o-456-10-landgericht-magdeburg-20100818.html _blank external-link-new-window>(LG Madeburg, Urt. v. 18.08.2010 - Az.: 7 O 456/10).

Die Klägerin, der Bundesverband der Verbraucherzentralen, beanstandete mehrere AGB-Bestimmungen des Stromversorgers Städtische Werke Magdeburg. U.a. die folgende:

"Der Kunde erklärt mit Abschluss des Vertrages sein Einverständnis zur Nutzung seiner gespeicherten Daten zu eigenen Marketingzwecken der SWM, insbesondere zur telefonischen oder elektronischen (z.B. E-Mail) Information über aktuelle Angebote und Veranstaltungen der SWM."

Die Richter erklärten diese Klausel für unwirksam.

Die Juristen berufen sich dabei auf die Payback-Entscheidung des BGH und erläutern, dass es für derartige Werbehandlungen einer gesonderten, getrennten Einwilligungserklärung bedürfe.

Diese Regeln würden hier nicht beachtet. Vielmehr werde die Zustimmungshandlung in den AGB versteckt und überrasche den Nutzer.

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