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Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamm: AGB von Mobilfunk-Provider über Option von 12-monatiger Vertragsverlängerung rechtmäßig

Die AGB eines Mobilfunk-Betreibers, wonach sich ein Vertrag mit einer Grundlaufzeit von 24 Monaten um weitere 12 Monate verlängert, ist rechtlich nicht zu beanstanden <link http: www.online-und-recht.de urteile option-fuer-vertragsverlaengerung-um-12-monate-von-mobilfunk-provider-zulaessig-i-17-u-203-09-oberlandesgericht-hamm-20100408.html _blank external-link-new-window>(OLG Hamm, Urt .v. 08.04.2010 - Az.: I-17 U 203/09).

Die Beklagte war ein Mobilfunk-Service-Provider. In seinen Geschäftsbedingungen war folgende Klausel enthalten:

"Verträge über Mobilfunkleistungen haben eine Laufzeit von 24 Monaten und verlängern sich jeweils um 12 Monate, wenn nicht eine der beiden Parteien schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der jeweils vereinbarten Laufzeit kündigt."

Die Hammer Richter stuften dies als rechtlich zulässig ein.

Die Klausel benachteilige die Kunden nicht unverhältnismäßig, denn es bestehe ein sachlicher Grund für die vorgesehene Laufzeit von 24 Monaten. Andernfalls stünde das Geschäftsmodell der Beklagten grundlegend in Frage.

Auch die Verlängerung um jeweils weitere 12 Monate sei nicht zu beanstanden.    

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