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Kategorie: Presserecht

BVerfG: Anfertigung von Fernsehaufnahmen in Strafverfahren zulässig

Das BVerfG <link http: www.bundesverfassungsgericht.de entscheidungen rk20120330_1bvr071112.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 30.03.2012 - Az.:1 BvR 711/12) hat in einem laufenden Strafverfahren dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit den Vorrang vor dem Persönlichkeitsrecht des Angeklagten eingeräumt.

Der 30-jährige Angeklagte hatte eine israelische Studentin aus ihrem Studentenwohnheim entführt und sie in seine zu einer Art Gefängnis umgebaute Wohnung verbracht. Dem Opfer gelang mittels Sprungs aus dem Fenster die Flucht.

Das LG Hamburg hatte einer TV-Fernsehjournalistin unter Berufung auf das gegenüber dem öffentlichen Informationsinteresse überwiegende Persönlichkeitsrecht des Angeklagten die Berichterstattung nahezu vollständig untersagt.

Die Verfassungsrichter kamen im Rahmen der Abwägung zu einem anderen Ergebnis. Bei der Gewichtung der Nachteile sei in Bezug auf die Rundfunkfreiheit nicht nur die Schwere der Tat, sondern auch die öffentliche Aufmerksamkeit zu berücksichtigen, die das Strafverfahren gewonnen habe.

In Gerichtsverfahren gewinne der Persönlichkeitsrechtsschutz der Verfahrensbeteiligten zwar eine über den allgemein in der Rechtsordnung anerkannten Schutzbedarf hinausgehende Bedeutung.

Jedoch wögen die zu erwartenden Nachteile für das Persönlichkeitsrecht des Angeklagten hier nicht so schwer, als dass sie eine absolute Beschränkung der Bildberichterstattung rechtfertigten.

Zum einen verliere die Unschuldsvermutung an Gewicht, da der Angeklagte die Tat gestanden habe. Zum anderen bestünden keine Anhaltspunkte dafür, dass Bildaufnahmen von dem Angeklagten spezifische Auswirkungen auf seinen psychischen Zustand hätten.

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