Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Wuppertal: Apotheker darf keine Ohrlöcher stechen, andernfalls Wettbewerbsverstoß

Ein Apotheker, der das Stechen von Ohrlöchern anbietet, handelt wettbewerbswidrig, da es sich hierbei um keine apothekenüblichen Dienstleistungen iSd. Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) handelt <link http: www.online-und-recht.de urteile stechen-von-ohrloechern-durch-apotheker-wettbewerbswidrig-landgericht-wuppertal-20150213 _blank external-link-new-window>(LG Wuppertal, Urt. v. 13.02.2015 - Az.: 12 O 29/15).

Die verklagten Apotheker boten an, Ohrlöcher zu stechen und warben wie folgt dafür:

"Ohrlochstechen inkl. Stecker
Hygienisch
- sicher - schmerzfrei
Wenn Sie auf Qualität und Sicherheit setzen, sind Sie bei uns richtig. Mit dem System (...) bieten wir Ihnen ein professionelles und absolut hygienisches Ohrlochstechsystem: (...)"

Die Wuppertal Richter stuften dies als wettbewerbswidrig ein.

Apothekern sei nach der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) nur erlaubt, apothekenüblichen Dienstleistungen anzubieten. Das Ohrstechen falle nicht hierunter.

Daher liege eine Verletzung der ApBetrO vor, die einen Wettbewerbsverstoß begründe, da es sich um eine Marktverhaltensregel handle.

Rechts-News durch­suchen

24. Juni 2026
"Unlimited on Demand" täuscht Verbraucher, wenn zunächst nur begrenztes Datenvolumen verfügbar ist.
ganzen Text lesen
23. Juni 2026
Werbeposts in Social Media müssen bereits im Vorschaubild klar als Werbung erkennbar sein.
ganzen Text lesen
18. Juni 2026
Wer Photovoltaikanlagen plant, installiert und wartet, braucht meist einen Handwerksrolleneintrag, andernfalls liegt ein Wettbewerbsverstoß vor.
ganzen Text lesen
17. Juni 2026
Bei Adventskalendern mit Erotik-Produkten reichen Materialangaben zur äußeren Schicht aus, wenn innere Bestandteile keinen Körperkontakt haben.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen