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Kategorie: Onlinerecht

LG Münster: Apple muss Erben Zugang zur iCloud gewähren

Das LG Münster hat entschieden, dass Apple  den Erben des Verstorbenen Zugang zu den Inhalten der iCloud gewähren muss (LG Münster, Urt. v. 24.04.2019 - Az.: 014 O 565/18).

Geklagt hatten die Angehörigen des verstorbenen Familienvaters. Diese wollten Einsicht in iCloud-Daten, was Apple  jedoch abgelehnt hatte. Es kam daher zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Der BGH hatte bereits Mitte 2018 eine Grundlagen-Entscheidung zum digitalen Nachlass gefällt und geurteilt, dass Erben ein entsprechender Zugang gewährt werden muss (BGH, Urt. v. 12.07.2018 - Az.: III ZR 183/17). Insofern entspricht das aktuelle Urteil der herrschenden Rechtsprechung.

In dem BGH-Verfahren ging damals um das Facebook-Konto einer verstorbenen Fünfzehnjährigen. Der digitale Nachlass sei ganz normaler Teil des herkömmlichen Erbes und gehe damit entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf die Erben über, so die Karlsruher Juristen.

Facebook ist dieser Verpflichtung trotz des Urteils nicht nachgekommen, sondern hat lediglich ein ca. 14.000 Seiten großes PDF mit dem Inhalt übermittelt. Die Eltern wollen jedoch den Zugriff auf das Facebook-Profil ihrer Tochter. Auf Antrag der Eltern hat das Gericht inzwischen ein Zwangsgeld iHv. 10.000,- EUR gegen Facebook verhängt, da das Unternehmen der richterlichen Verpflichtung nicht nachgekommen sei.

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