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Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Köln: Auch Unternehmen kommt allgemeiner Persönlichkeitsrechtsschutz zu

Auch juristische Personen können unter bestimmten Umständen vom Allgemeinen Persönlichkeitsrecht geschützt sein, so das LG Köln <link http: www.online-und-recht.de urteile allgemeiner-persoenlichkeitsrechtsschutz-auch-fuer-juristische-person-28-o-123-09-landgericht-koeln-20091118.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 18.11.2009 - Az.: 28 O 123/09).

Die Klägerin, eine mittelständische Firma, ging gegen einen Artikel vor, den die Beklagte in ihrer Zeitung abgedruckt hatte. Sie berief sich dabei auf ihr Allgemeines Persönlichkeitsrecht und machte einen Unterlassungsanspruch geltend.

Die Kölner Richter bejahten einen Anspruch.

Auch eine juristische Person könne sich auf den Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts berufen. Voraussetzung hierfür sei, dass unternehmensbezogene Interessen betroffen seien.

Dies sei hier zu bejahen, da in dem Artikel durch falsche Zitate unrichtige Eindrücke über die Firma bei den Lesern hervorgerufen würden.

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