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Kategorie: Onlinerecht

AG Düsseldorf: Aufklärungspflicht des TK-Anbieters über hohe Internet-Kosten

Einen Telekommunikationsanbieter trifft die Pflicht, seinen Verbraucher darüber zu informieren, dass bei Nutzung des Internets erhebliche Kosten anfallen (AG Düsseldorf, Urt. v. 07.09.2012 - Az.: 55 C 4816/12).

Grundsätzlich sei zwar jede aufgrund der Privatautonomie verpflichtet, ihre Belange selbst wahrzunehmen. In Fallgestaltungen jedoch, in denen eine Vertragspartei über eine überlegene Sachkunde verfüge, sei anerkannt, dass diesen Hinweis- und Aufklärungspflichten träfen.

Dies gelte Insbesondere in Bereichen, in denen nicht spezifisch vorgebildeten Verbrauchern die Nutzung anspruchsvoller Technik angeboten werde. Dies treffe insbesondere auf den Telekommunikationssektor zu. In diesem komme eine komplizierte Technik mit einer schwer zu überblickenden Fülle von Anwendungsmöglichkeiten und Tarifen zum Einsatz. 

Da der verklagte TK-Anbieter es unterlasse habe, seinen Kunden ausreichend über die erheblichen Kosten für eine Internet-Nutzung zu informieren, habe er seine vertraglichen Pflichten verletzt.

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