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Kategorie: Onlinerecht

LG Bochum: Ausländische Elektroartikel müssen deutsche Bedienungsanleitung enthalten

Werden ausländische Elektronikwaren über eBay veräußert, ist es wettbewerbswidrig, wenn der Ware keine deutsche Bedienungsanleitung beiliegt <link http: www.online-und-recht.de urteile ebay-angebot-muss-hersteller-oder-importeur-von-elektroartikeln-enthalten-i-17-o-159-09-landgericht-bochum-20100202.html _blank external-link-new-window>(LG Bochum, Urt. v. 02.02.2010 - Az.: I-17 O 159/09).

Die Parteien vertrieben beide Elektronikgeräte über eBay. Bei einem der angebotenen Waren, einem ausländischen Artikel, befand sich keine deutsche Bedienungsanleitung.

Dies sei wettbewerbswidrig, so die Bochumer Richter. Der Beklagte hätte zumindest auf das Fehlen im Rahmen des Angebots hinweisen müssen.

Der durchschnittliche Verbraucher erwarte eine in deutscher Sprache formulierte Anleitung. Da dies jedoch nicht der Fall sei, täusche der Beklagte die Öffentlichkeit.

Es liege daher ein Wettbewerbsverstoß vor.

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