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Kategorie: Onlinerecht

Datenschutz Rheinland-Pfalz: Bereits Untersagungsanordnungen wegen Nutzung von Google Analytics + erste gerichtliche Verfahren

Wie der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Prof. Kugelmann (LfDI) in seinem aktuellen Newsletter v. 21.02.2020  mitteilt, hat er bereits in Vergangenheit entsprechende Untersagungsverfügungen gegen Webseiten-Betreiber erlassen, die Google Analytics  und andere, vergleichbare Analyse-Tools eingesetzt haben. 

Wörtlich heißt es in der Nachricht:

"Der LfDI hat in einer Reihe von Verfahren eine Anweisung an Webseitenbetreiber erlassen. Hierin wird gefordert, die Webseite so umzustellen, dass die Übermittlung von Nutzungsdaten an andere Anbieter nur aufgrund informierter und ausdrücklicher Einwilligung der Webseitennutzer durchgeführt wird. Insbesondere geht es hier um die Nutzung der Dienste von Google Analytics und Google Remarketing."

Ganz offensichtlich haben sich mehrere Webmaster gegen die behördliche Maßnahme gewehrt, sodass inzwischen mehrere gerichtliche Verfahren anhängig sind. Einer der Fälle ging nun vor dem VG Mainz zu Ende:

"In einem ersten Gerichtsverfahren zu einer solchen Anweisung hat der Webseitenbetreiber nunmehr auf die Nutzung von Google Analytics verzichtet. 

Das VG Mainz hat die Anwendbarkeit von Art. 6 DS-GVO auf diese Fallkonstellation bestätigt und die Ausführungen zum überwiegenden Interesse der Nutzer als „grundsätzlich überzeugend“ gewürdigt. Weitere Verfahren zu diesem Thema sind anhängig."

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Nachdem die Behörden in der Vergangenheit mehrfach (lediglich) Ermahnungen ausgesprochen haben, lassen sie ihren Worten nun Taten folgen und gehen vermehrt gegen Webseiten-Betreiber vor, die Google Analytics  und andere Remarketing-Tools einsetzen.

Es bleibt abzuwarten, wie die ersten gerichtlichen Entscheidungen zu diesem Thema ausfallen werden.

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