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Kategorie: Onlinerecht

LG Köln: Berichterstattung auf Anwalts-Homepage nicht wettbewerbswidrig

Berichtet eine Anwaltskanzlei über einen von ihr betreuten Prozess auf ihrer Internetseite, so handelt es sich dabei nicht um geschäftliche Handlung im wettbewerbsrechtlichen Sinne. Etwas anderes gilt allenfalls dann, wenn der vertretene Mandant namentlich genannt oder in sonstiger Weise Dritte gefördert werden <link http: www.online-und-recht.de urteile internet-veroeffentlichung-von-anwalt-kein-wettbewerbsverstoss-33-o-200-10-landgericht-koeln-20101130.html _blank external-link-new-window>(LG Köln, Urt. v. 30.11.2010 - Az.: 33 O 200/10).

Ein Anwalt berichtete über ein von ihm für einen Mandanten geführtes Gerichtsverfahres. Er schrieb dazu eine News auf seiner Homepage und nannte namentlich den Gegner. Den Namen des eigenen Mandanten nannte er nicht.

Der betreffende Unternehmer sah in der namentlichen Nennung eine geschäftliche und somit wettbewerbswidrige Handlung.

Die Kölner Richetr teilten diese Ansicht nicht, sondern verneinten einen Wettbewerbsverstoß.

Die Publikation geschehe aus journalistischen Gründen, um die Öffentlichkeit über den Prozess zu informieren. Zwar werde der Unternehmer dadurch in gewisses "schlechtes Licht" gerückt und es bestünde die Gefahr, dass sich Kunden abwenden könnten.

Dieses Risiko müsse die Firma aber hinnehmen. Insbesondere deswegen, weil der Anwalt weder den Namen seines Mandanten noch einen anderen konkurrierenden Mitbewerbers bei der Berichterstattung genannt und somit auch keinen fremden Wettbewerb gefördert habe.

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