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Kategorie: Onlinerecht

KG Berlin: Beschaffenheitsangabe in eBay-Offerte Grundlage für Vertrag

Das KG Berlin <link http: online-und-recht.de urteile beschaffenheitsangabe-in-ebay-angebot-nicht-bloss-werbender-hinweis-7-u-179-10-kammergericht-berlin-20110617.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 17.06.2011 - Az.: 7 U 179/10) hat noch einmal klargestellt, dass bestimmte Beschaffenheitsmerkmale, die in einem eBay-Angebot genannt werden, maßgeblich zur Bestimmung des Vertragsinhaltes beitragen.

Die Parteien stritten um ein eBay-Angebot. In der Online-Offerte war angegeben, dass das Auto scheckheftgepflegt sei. Nachdem der Kläger den PKW erworben hatte, stellte sich heraus, dass der Wagen erhebliche Mängel aufwies. Daraufhin trat er vom Vertrag zurück.

Der Beklagte wandte ein, bei der Erklärung, der Verkaufsgegenstand sei scheckheftgepflegt, handle es sich um eine unverbindliche Werbeaussage.

Die Berliner Richter gaben dem Kläger Recht.

Die Inhalte in einem eBay-Angebot seien nicht lediglich werbend, sondern enthielten vielmehr rechtsverbindliche Aussagen. So auch im vorliegenden Fall, wo der Äußerung "scheckheftgepflegt" somit entscheidende Bedeutung zukomme.

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