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Kategorie: Onlinerecht

KG Berlin: Bestimmte Impressums-Verstöße nicht wettbewerbswidrig

Bestimmte Impressums-Verstöße auf Webseiten sind nach Ansicht des KG Berlin <link http: www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de jportal portal t ivv bs page _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 21.09.2012 - Az.: 5 W 204/12) nicht wettbewerbswidrig und können somit auch nicht abgemahnt werden.

Inhaltlich ging es um ein fehlerhaftes Impressum auf einer Firmen-Webseite. Bei der juristischen Person war nicht der Name des Vertretungsberechtigten angegeben.

Das KG Berlin lehnte in diesem Fall einen Wettbewerbsverstoß ab. Da die europäischen  Richtlinien bei juristischen Personen keine Verpflichtung zur Angabe eines Stellvertreters vorsehen würden, sei eine Verletzung unerheblich. Zwar schreibe das deutsche TMG eine solche Angabe vor. Dies sei juristisch aber unerheblich. Die europäischen Richtlinien würden abschließend die Pflichten aufzählen. Der nationale Gesetzgeber sei nicht befugt, hiervon abzuweichen. 

§ 5 TMG sei im vorliegenden Fall somit keine wettbewerbsrechtlich relevante Marktverhaltensregel. Die Rechtsverletzung könne daher nicht abgemahnt werden.

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