Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

ArbG Herford: Bezeichnung eines Unternehmens in Blog als "Abzocker" rechtmäßig

Äußert sich ein Mitarbeiter in einem Blog über seinen alten Arbeitgeber und bezeichnet ihn als "Abzocker", "Mafia" und "Nutzlos-Branche", so ist dies von der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit umfasst, so das ArbG Herford <link http: www.online-und-recht.de urteile abzock-methoden-und-abzock-netzwerk-zulaessige-meinungsaeusserungen-3-ga-26-09-arbeitsgericht-herford-20091112.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 12.11.2009 - Az.: 3 Ga 26/09).

Der Beklagte war ehemaliger Angestellter der klägerischen Firma. Nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses schrieb er in seinem Internet-Blog über den ehemaligen Arbeitgeber und titulierte die Firma als "Abzock-Zentrale" mit "mafiös anmutendem Netzwerk". Er sprach darüber hinaus von "Nutzlos-Branche", "Abzock-Netzwerk" und "Abzock-Methode".

Die Klägerin sah diese negativen Äußerungen als unerlaubte Rufschädigung und nahm den Beklagten gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch.

Das Gericht wies die Klage ab. Sämtliche Erklärungen des Beklagten seine zulässige Meinungsäußerungen. Die Grenze zur unerlaubten Schmähkritik sei noch nicht erreicht, so dass die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit greife.

Auch harsche oder negative Äußerungen seien vom Grundrecht gedeckt und müssten vom Betroffenen hingenommen werden.

Zur Abgrenzung zwischen Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung siehe auch unseren zweiteiligen Podcast "Äußerungsrecht im Internet: Der Unterschied zwischen Tatsachen und Meinungen": <link http: www.law-podcasting.de aeusserungsrecht-im-internet-der-unterschied-zwischen-tatsachen-und-meinungen-teil-1 _blank external-link-new-window>Teil 1 und <link http: www.law-podcasting.de aeusserungsrecht-im-internet-der-unterschied-zwischen-tatsachen-und-meinungen-teil-2 _blank external-link-new-window>Teil 2.

Rechts-News durch­suchen

17. April 2026
Das Gericht weist die Klage gegen die Rabatte in der Penny-App ab, weil keine Benachteiligung älterer oder behinderter Menschen vorliegt.
ganzen Text lesen
17. April 2026
Die Klausel des Streamin-Anbieters, wonach eine Kündigung erst nach Verbrauch des Gutscheinguthabens wirkt, benachteiligt Kunden und ist unwirksam.
ganzen Text lesen
14. April 2026
Wer drohendes gerichtliches Verbot ignoriert und seine Post schlecht organisiert, handelt schuldhaft und riskiert ein Ordnungsgeld.
ganzen Text lesen
14. April 2026
Die Werbung für Fruchtsaft mit "Immunkraft" ist unzulässig, da eine stärkende Wirkung fürs Immunsystem verspricht.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen