Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Presserecht

LG Oldenburg: Bezeichnung "Üble Nachrede" in Online-Berichterstattung kann zulässige Meinungsäußerung sein

Das LG Oldenburg <link http: www.online-und-recht.de urteile bezeichnung-ueble-nachrede-in-online-kommentierung-ueber-gerichtsurteil-zulaessig-5-o-3151-09-landgericht-oldenburg-20100303.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 03.03.2010 - Az.: 5 O 3151/09) hat entschieden, dass die Bezeichnung "üble Nachrede" in einer Online-Berichterstattung eine zulässige Meinungsäußerung sein kann.

Beide Anbieter waren im Coaching-Bereich tätig. Der Klägerin wurde in der Vergangenheit gerichtlich verboten, in ihrem Newsletter unwahre und beleidigende Äußerungen über die Beklagte zu veröffentlichen. In einer Pressemitteilung informierte die Beklagte die Allgemeinheit über dieses Urteil und kommentierte wie folgt:

"Auch im Coaching-Geschäft gilt das Verbot der üblen Nachrede, wie überall in der Welt".

Die Klägerin sah hierin eine unzulässige Äußerung.

Dies sahen die Oldenburger Richter anders. Sie stuften die Erklärung vielmehr als rechtmäßige Meinungsäußerung ein.

Die Grenze zur verbotenen Schmähkritik werde nicht überschritten, so dass die Beklagte diese Kommentierung vornehmen durfte.

Rechts-News durch­suchen

23. Oktober 2026
Wer seinen Liedtext als eigenkreative Rohversion nachweist, behält das Urheberrecht, auch wenn später KI bei der Bearbeitung eingesetzt wurde.
ganzen Text lesen
23. Oktober 2026
Wer als Plattformbetreiber die Nutzerzahlen durch pauschale Abzüge kleinrechnet, muss damit rechnen, dass die Europäische Kommission eine davon…
ganzen Text lesen
21. Oktober 2026
Betreiber von Bewertungsportalen dürfen transparent auf entfernte Einträge hinweisen, ohne dass Profilinhaber dagegen vorgehen können.
ganzen Text lesen
20. Oktober 2026
Plattformbetreiber, die den Handel mit manipulierten Spielerkonten ermöglichen und dabei fremde Marken nutzen, haften für Urheberrechts- und…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen