Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Presserecht

LG Berlin: Bildveröffentlichung von ehemaligem RAF-Mitglied verboten

Das LG Berlin <link http: www.online-und-recht.de urteile ehemaliger-raf-terrorist-muss-fotoveroeffentlichung-ohne-aktuellen-bezug-nicht-dulden-27-o-855-09-landgericht-berlin-20091008.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 08.10.2009 - Az.: 27 O 855/09) hat entschieden, dass ein ehemaliger RAF-Terrorist die Abbildung eines Fotos in der Presse nicht hinnehmen muss, wenn kein Zusammenhang mit einem aktuellen Ereignis besteht.

Der Kläger, ein ehemaliges Mitglied der Roten Armee Fraktion (RAF), war in der Vergangenheit wegen fünffachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. 1999 wurde er aus dem Gefängnis entlassen. Im Jahre 2007 wurde ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet.

2009, also zwei Jahre später, veröffentlichte die Beklagte, eine Zeitung, ein Foto des Klägers und informierte die Öffentlichkeit über das Ermittlungsverfahren.

Zu Unrecht wie die Berliner Richter entschieden. Für die Verbreitung des klägerischen Lichtbildes bestehe kein ausreichendes Informationsinteresse. Die Publikation verletzte daher das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers.

Alleine die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens reiche hierfür nicht aus, auch wenn es bislang noch nicht eingestellt wurde. Zumal der Beginn der erneuten polizeilichen Verfolgung bereits zwei Jahre zurückliege und daher kein aktuelles Ereignis mehr sei.

Rechts-News durch­suchen

27. August 2026
Wer eine Gegendarstellung einfordert, muss als Urheber eindeutig erkennbar sein. Andernfalls scheitert der Anspruch aus formalen Gründen.
ganzen Text lesen
25. August 2026
Wer die Formulierungen, Metaphern und Bewertungen einer fremden Urteilsanalyse übernimmt, ohne sie als Zitat zu kennzeichnen, verletzt das…
ganzen Text lesen
04. August 2026
Wer einen Fernsehpreis verleiht, darf nicht den Eindruck erwecken, eine Staffel sei nur von zwei Regisseuren verantwortet worden, obwohl ein dritter…
ganzen Text lesen
03. August 2026
Das LG München I verurteilte SUNO wegen Urheberrechtsverletzungen durch KI-Training und Musikwiedergabe in Outputs.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen