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Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Hamburg: Blizzard lässt Bot-Software für Diablo III verbieten

Blizzard lässt durch eine einstweilige Verfügung des LG Hamburg <link http: www.thebuddyforum.com attachments buddy-bots legal _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 15.06.2012 - Az.: 312 O 322/12) Bot-Software, die es "Diablo III"-Spielern ermöglicht, Spielzüge zu automatisieren, verbieten.

Es geht dabei um die Bot-Software "Demonbuddy" der Firma Bossland GmbH. Der Bot sammelt automatisch Gold für den Spieler in "Diablo III" ein. 

Da die einstweilige Verfügung ohne Gründe erlassen wurde, ist nicht abschließend geklärt, auf welche gesetzlichen Grundlagen sich Blizzard stützt.

Die Parteien liegen bereits wegen einer anderen von Bossland vertriebenen Software im Rechtsstreit. Dort geht es jedoch um das Spiel "World of Warcraft". Im Rahmen der <link http: www.thebuddyforum.com buddy-bots legal _blank external-link-new-window>mündlichen Verhandlung im Februar 2012 erklärten die Richter, dass die Firmen Mitbewerber seien und hier eine gezielte Behinderung iSv. <link http: www.gesetze-im-internet.de uwg_2004 __4.html _blank external-link-new-window>§ 4 Nr. 10 UWG vorliege.

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