Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

Bundesinnenministerium und Facebook wollen stärkeren Datenschutz

Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich und Vertreter von Facebook haben sich heute darauf verständigt, im Wege der Selbstregulierung den Schutz der Nutzer von sozialen Netzwerken zu stärken.

Facebook hat sich bisher an gemeinsamen Maßnahmen zur Selbstverpflichtung von Anbietern sozialer Netzwerke in Deutschland nicht beteiligt. Hierzu gehören unter anderem der Verhaltenskodex zum Jugendschutz und der Verhaltenskodex für Betreiber von Social Communities bei der Freiwilligen Selbstkontrolle der Multimediaanbieter (FSM), die deutsche Anbieter bereits unterzeichnet haben.

"Ich strebe mittelfristig einen allgemeinen Kodex für soziale Netzwerke an, der Regelungen zur Datensicherheit, sicheren Identitäten sowie Aspekten des Daten-, Verbraucher- und Jugendschutzes enthält",

erklärte Bundesinnenminister Dr. Friedrich. Die Inhalte der Selbstverpflichtung sollen breit gefächert sein und aktuelle Fragen einbeziehen. Sie reichen von einer Stärkung der Medienkompetenz bis hin zu den Verfahren der Datenübermittlung.

"Wir unterstützen die Initiative zur Selbstregulierung. Sie kann ein sehr effektiver Weg sein, um die Interessen der Internetnutzer zu schützen. Unser System ermöglicht den Menschen bereits jetzt die Kontrolle über den Umgang mit ihren persönlichen Daten. Wir werden unsere Erfahrungen gerne in die Entwicklung gemeinsamer Branchen-Standards einbringen"",

erklärte Richard Allan, Director European Public Policy bei Facebook.

Thema des Gesprächs waren auch die sogenannten Facebook-Partys. Facebook hat bereits den Schutz der minderjährigen Nutzer vor unbeabsichtigten öffentlichen Einladungen verstärkt. Zugleich äußerte Facebook Verständnis für die Bedürfnisse der Ordnungsbehörden. Facebook wird einen Leitfaden erarbeiten, der den Ordnungsbehörden Ansprechpartner und Maßnahmen nennt. So werden beispielsweise öffentliche Einladungen unter falschem Namen gelöscht.

Mit der grundsätzlichen Bereitschaft Facebooks, sich Selbstverpflichtungen anzuschließen und diese weiter auszubauen, wird die Diskussion, inwieweit deutsches Datenschutz- und Telemedienrecht für Facebook gilt, deutlich entschärft. Wegen seiner Niederlassung in Dublin hält Facebook in ganz Europa irisches Datenschutzrecht für anwendbar.

"Die Grundsatzfrage müssen wir dort diskutieren, wo sie entschieden wird, und das heißt auf europäischer Ebene",

stellte Bundesinnenminister Dr. Friedrich klar. Für die Frage, welches Datenschutzrecht in den Mitgliedstaaten anwendbar ist, bestehen europarechtliche Vorgaben. Die EU-Kommission hat bereits einen überarbeiteten Entwurf der einschlägigen Datenschutz-Richtlinie angekündigt.

"Nicht nur, weil die Verhandlungen in Brüssel lange dauern und wir die Ergebnisse noch nicht kennen, macht es Sinn, auf Selbstregulierung zu setzen. Kodexe schaffen Transparenz, legen Rechte und Beschwerdeverfahren fest. Sie werden kontrolliert und sanktioniert und sind zudem flexibler. Dies ist im Bereich des sich schnell verändernden Internets besonders wichtig",

erklärte der Bundesinnenminister. Richard Allan zeigte sich erfreut:

"Ich freue mich, dass wir uns den Inhalten zuwenden, ohne jedes Mal datenschutzrechtliche Grundsatzdebatten führen zu müssen."

Um die Entwicklung eines allgemeinen Kodexes für soziale Netzwerke anzustoßen, wird das Bundesinnenministerium die betreffenden Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle sowie die sozialen Netzwerken zu Gesprächen einladen.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums des Inneren v. 08.09.2011

Rechts-News durch­suchen

15. Oktober 2025
Ein Getränk ohne Alkohol darf nicht als "alkoholfreier Gin" bezeichnet werden, da dies Verbraucher über die Produktart täuscht.
ganzen Text lesen
13. Oktober 2025
Werbung für alkoholfreie Getränke mit Aussagen wie "This is not Gin" ist irreführend. Denn geschützte Alkoholbegriffe (wie "Gin") sind auch in…
ganzen Text lesen
10. Oktober 2025
Eine Preisermäßigung ist unzulässig, wenn der 30-Tage-Bestpreis nicht klar, gut lesbar und unmissverständlich angegeben ist.
ganzen Text lesen
06. Oktober 2025
Wer mit einem abgelaufenen hoheitlichen Titel (hier: Bezirksschornsteinfegermeister) wirbt, handelt irreführend (OLG Karlsruhe, Urt. v. 14.05.2025 -…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen