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Kategorie: Onlinerecht

Bundesnetzagentur: Erste Bußgelder wegen unerlaubter Telefonanrufe

Wie die Bundesnetzagentur in einer <link http: www.bundesnetzagentur.de enid presse _blank external-link-new-window>aktuellen Pressemitteilung erklärt, hat sie gegen mehrere Unternehmen wegen unerlaubter Telefonanrufe insgesamt eine Geldbuße von 500.000,- EUR verhängt.

Mit dem zum 04.08.2009 in Kraft getretenen "Gesetz zur Bekämpfung unlauterer Telefonwerbung" wurden Cold Calls als Ordnungswidrigkeiten eingestuft, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000,- EUR pro Fall geahndet werden können. Vgl. dazu <link record:tt_news:4125>unsere News v. 04.08.2009 und unseren zweiteiligen Law-Podcast <link http: www.law-podcasting.de aenderungen-im-direktmarketing-das-gesetz-zur-bekaempfung-unerlaubter-telefonwerbung-teil-1 _blank external-link-new-window>"Die rechtlichen Änderungen im Direktmarketing: Teil 1" und <link http: www.law-podcasting.de aenderungen-im-direktmarketing-das-gesetz-zur-bekaempfung-unerlaubter-telefonwerbung--teil-2 _blank external-link-new-window>"Teil 2".

Insgesamt handelt es sich um neun Bußgeldverfahren. Die Höhe der Gesamtsumme kommt zustande, weil nicht nur gegen die Call Center, sondern auch gegen die dahinterstehenden, auftragebenden Unternehmen Verfahren eingeleitet wurden.

"Auch die Auftraggeber von Telefonwerbung stehen nicht außerhalb des Gesetzes. Sie verhalten sich rechtswidrig, wenn sie telefonische Werbekampagnen durchführen lassen, ohne über die erforderliche ausdrückliche und wirksame Einwilligung der Verbraucher in Telefonwerbung zu verfügen",

erklärt Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

"Ich appelliere mit Nachdruck an alle Werbenden – Auftraggeber wie Callcenter – sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Ausflüchte lassen wir nicht gelten."

Beanstandet wurden dabei nicht nur unerlaubte Werbeanrufe, sondern auch Anrufe mit unterdrückter Rufnummer. Dies ist nach der neuen Gesetzeslage ebenfalls nicht erlaubt.

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