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Kategorie: Onlinerecht

Bundesnetzagentur: Bußgeld von 300.000,- EUR wegen unerlaubter Telefonwerbung

Die Bundesnetzagentur (BNA) hat gegen einen Energielieferanten ein Bußgeld iHv. 300.000,- EUR wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt, wie die Behörde in einer aktuellen Pressemitteilung <link https: www.bundesnetzagentur.de shareddocs pressemitteilungen de _blank external-link-new-window>erklärt.

Insgesamt hätten sich 2.500 Verbraucher über derartige Werbeanrufe bei der BNA beschwert. Aus der Pressemitteilung:

"Zahlreiche Verbraucher berichteten, dass sich die Anrufer als ihr örtlicher Energieversorger ausgegeben oder behauptet haben, sie würden mit diesem zusammenarbeiten. Ziel war es, die Verbraucher zum Wechsel ihres Stromlieferanten zu bewegen.

Wettbewerber im Energiemarkt sahen sich wegen dieses Vorgehens der Energy2day GmbH bereits zu umfangreichen zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten im gesamten Bundesgebiet gezwungen."

Die BNA bejahte dabei auch die Haftung für beauftragte Subunternehmer. Aus der Pressemitteilung:

"Die Energy2day GmbH hatte eine kaskadenartige Vertriebsstruktur aufgebaut und mit einer Vielzahl an Untervertriebspartnern u.a. auch im Ausland zusammengearbeitet, die als Subunternehmer Anrufe in Deutschland getätigt haben.

"er aktuelle Fall macht klar: Rechtliche Verantwortung kann nicht an Subunternehmer wegdelegiert werden", betont Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Wer Subunternehmen mit telefonischen Marketingkampagnen beauftragt, dem obliegen als Auftraggeber umfangreiche Aufsichtspflichten.  Ist es in einer Vertriebsstruktur bereits zu Rechtsstreitigkeiten wegen unlauterem Marktverhalten gekommen, bestehen erst recht gesteigerte Aufsichtspflichten."

Die Geldbuße von 300.000,- EUR ist die Maximalstrafe, die das Gesetz im Falle von unerlaubten Telefonanrufen vorsieht <link https: www.gesetze-im-internet.de uwg_2004 __20.html _blank external-link-new-window>(§ 20 UWG). Die BNA hat das erste Mal in einem Verfahren den Höchstbetrag verhängt.

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