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Kategorie: Onlinerecht

AG München: Confirmed Opt-In-Verfahren bei E-Mails unzureichend

Das AG München hat in einer aktuellen Entscheidung <link http: www.online-und-recht.de urteile werbe-e-mails-mittels-confirmed-opt-in-verfahren-rechtswidrig-48-c-1911-09-amtsgericht-duesseldorf-20090714.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 14.07.2009 - Az.: 48 C 1911/09) noch einmal betont, dass die Zusendung von Werbung an E-Mails, die mittels einfachem Confirmed Opt-In erhoben wurden, rechtswidrig ist.

Denn beim Confirmed Opt-In müsse der Empfänger der Mail-Werbung von sich aus aktiv werden, um sich auszutragen. Dies sei unverhältnismäßig und greife in die berechtigten Interesse des Betroffenen ein.

Vielmehr sei die Beklagte verpflichtet gewesen, das Double Opt-In-Verfahren zur Registrierung zu verwenden. Denn hier werde der Newsletter erst durch die Bestätigung der Check-Mail aktiviert. Auf diese Weise werde Missbrauch und die willkürliche, ungewollte Eintragung eines Dritten verhindert.

Die Ansicht, dass eine Check-Mail im Rahmen des Double Opt-In-Verfahrens kein Spam, sondern vielmehr Missbrauch verhindert, setzt sich in der letzten Zeit zunehmend durch: So das LG München <link http: www.online-und-recht.de urteile check-mail-im-double-opt-in-verfahren-kein-spam-31-t-14369-09-landgericht-muenchen-20091013.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 13.10.2009 - Az.: 31 T 14369/09) oder das AG München <link http: www.jurpc.de rechtspr _blank>(Urt. v. 30. 11. 2006 - 161 C 29330/06: PDF).

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