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Kategorie: Onlinerecht

LG Düsseldorf: Datenautomatik bei Vodafone ist rechtswidrig

Die Regelungen zur Datenautomatik bei Vodafone, d.h., dass bei Erreichen des festgelegten Datenvolumens der Telekommunikations-Anbieter dem User automatisiert zusätzlichen kostenpflichtigen Traffic in Rechnung stellt, ist rechtswidrig <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(LG Düpsseldorf, Urt. v. 14.12.2016 - Az.: 12 O 311/15).

Es ging um folgende Vereinbarung zwischen Vodafone und seinen Kunden:

"Haben Sie 90 % Ihrer 3 GB verbraucht, informieren wir Säe per SMS. Bei 100 % schalten wir weitere 250 MB frei. Maximal 3 Mal in Folge für je 3 Euro. Sie können immer per SMS ablehnen -dann surfen Sie nach 100 % ihrer 3 GB langsamer mit bis zu 32 kbit/s."

Erreichte der Kunde das vorher vertraglich vereinbarte Datenvolumen, erhielt er folgende SMS:

"Lieber Vodafone-Kunde, Sie haben jetzt 90 % Ihrer Highspeed-MB verbraucht. Haben Sie 100 % verbraucht, surfen Sie trotzdem mit Highspeed weiter. Denn wir buchen Ihnen automatisch 250 MB für 3 Euro. Bis zu 3-mal in Folge. Sie können die zusätzlichen MB bis zum [...] nutzen. Sie können der automatischen Aufbuchung von zusätzlichen MB widersprechen. Dann surfen Sie mit geringer Geschwindigkeit weiter. Antworten Sie dafür auf diese SMS mit „Langsam". Weitere Infos finde Sie auf www.vodafone.de/speedgo. Freundliche Grüße, Ihr Vodafone-Team.

Die Düsseldorfer Richter stuften dies als wettbewerbswidrig ein.

Es liege keine tatsächliche Zustimmung seitens des Users. Es reiche nicht aus, dass Vodafone sich in seinen Geschäftsbedingungen das Recht einräume, für den Kunden zusätzliche kostenpflichtige Leistungen bereitzustellen.

Vielmehr müsse eine aktive Einwilligungshandlung seitens des Vertragspartners vorliegen. Hierfür reiche es nicht aus, eine SMS mit einer Opt-Out-Lösung zu schicken.

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