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Kategorie: Onlinerecht

OLG Köln: Deutsches Aussageverbot nicht zwingend auf Interview im Ausland anwendbar

Ein in Deutschland ausgesprochenes Äußerungsverbot erstreckt sich nicht automatisch auch auf Interviews, die der Betroffene im Ausland gibt <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(OLG Köln, Beschl. v. 29.01.2010 - Az.: 6 W 145/09).

Die Parteien des Rechtstreits waren Billig-Airlines. Die Beklagte, die ihren Sitz in Irland hatte, wurde von der deutschen Klägerin eine bestimmte Äußerung verboten: Nämlich, dass die Klägerin bald pleite gehen würde.

Trotz des gerichtlichen Verbots gab die Beklagte für den englischen Fernseh-Sender Sky News ein Interview in englischer Sprache. Die Klägerin sah hierin einen Verstoß gegen das Verbot und beantragte die Verhändung eines Ordnungsgeldes.

Die Kölner Richter lehnten den Antrag ab und gaben der Beklagten Recht.

Zwar  bestehe ein gerichtliches Verbot, dieses beziehe sich aber primär auf Äußerungen gegenüber der deutschen Bevölkerung.

Das in englischer Sprache geführte Interview richte sich in erster Linie an englische und irische Zuschauer, die möglicherweise abgehalten werden könnten, Tickets der Klägerin zu kaufen, wenn der Bankrott tatsächlich drohe. Es sei unwahrscheinlich, dass das Interview schwerpunktmäßig von deutschen Bürger gelesen würde.

Somit habe die Beklagte nicht gegen das gerichtliche Verbot verstoßen.

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