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Kategorie: Onlinerecht

Law-Vodcast: Die Google-Thumbnail-Entscheidung des BGH: Bedeutung und Reichweite für den SEO-Bereich

Auf <link http: www.law-vodcast.de _blank>Law-Vodcast.de, dem 1. deutschen Anwalts-Video-Blog, gibt es heute einen Film zum Thema <link http: www.law-vodcast.de die-google-thumbnail-entscheidung-des-bgh-bedeutung-und-reichweite-fur-den-seo-bereich _blank>"Die Google-Thumbnail-Entscheidung des BGH: Bedeutung und Reichweite für den SEO-Bereich".

Inhalt:
Im April 2010 hat der Bundesgerichtshof eine wegweisende Entscheidung <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile google-thumbnails-keine-rechtswidrige-urheberrechtsverletzung-i-zr-69-08-bundesgerichtshof--20100429.html _blank>(Urt. v. 29.04.2010 - Az.: I ZR 69/08) zur Google-Bildersuche getroffen. Der Ausgang des Verfahrens hat viele, nicht nur Juristen, überrascht. Noch überraschender war die rechtliche Begründung, mit der die höchsten deutschen Zivilrichter die Thumbnail-Funktion des Suchmaschinen-Riesen für juristisch einwandfrei eingestuft haben. Dem Urteil kommt – weit über seine eigentlichen Grenzen hinaus – für den gesamten Internet-Bereich grundlegende Geltung zu.

Das Video beleuchtet daher auch die Bedeutung und Reichweite der Entscheidung speziell für den SEO-Bereich.

Inzwischen gibt es ein Urteil des LG Hamburg <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile keine-urheberrechtsverletzung-durch-personensuchmaschine-yasni-310-o-201-10-landgericht-hamburg-20110412.html _blank>(Urt. v. 12.04.2011 - Az.: 310 O 201/10) zur Personensuchmaschine Yasni, das sich eben auf diese Grundsätze aus der BGH-Entscheidung stützt.

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