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Kategorie: Onlinerecht

OLG München: Domain-Registrar und Suchmaschinen-Optimierer stehen in keinem Wettbewerbsverhältnis

Zwischen einem Domain-Registrar und einem Suchmaschinen-Optimierer besteht kein Wettbewerbsverhältnis, so dass etwaige Wettbewerbsverstöße nicht verfolgt werden können <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile kein-wettbewerbsverhaeltnis-zwischen-suchmaschinen-optimierer-und-domain-registrat-29-u-2252-10-oberlandesgericht-muenchen-20100708.html _blank external-link-new-window>(OLG München, Urt. v. 08.07.2010 - Az.: 29 U 2252/10).

Der Kläger war schwerpunktmäßig Suchmaschinen-Optimierer, registrierte aber auch ab und an Domains für Dritte. Er ging gegen gegen den Beklagten, einen Domain-Registrar vor, da dieser sich nicht an die Preisangabenverordnung (PAngVO) halte

Die Münchener Richter lehnten den geltend gemachten Anspruch mangels eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses ab.

Der Kläger sei hauptsächlich im SEO-Bereich tätig. Die wenigen Domain-Registrierungen, die er vornehme, würden nicht dazu führen, dass ein Wettbewerbsverhältnis mit einem Domain-Registrar entstehe.

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