Der Hinweis eines eBay-Händlers, er stelle "Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer" aus, ist nicht wettbewerbswidrig, so das LG Bremen <link http: www.online-und-recht.de urteile werbung-von-ebay-haendler-durch-rechnung-mit-mehrwertsteuer-nicht-wettbewerbswidrig-12-o-59-09-landgericht-bremen-20090827.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 27.08.2009 - Az.: 12 O 59/09).
Die Klägerin, eine Mitbewerberin, sah in der Erklärung eine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten.
Diese Ansicht teilten die Bremer Richter nicht. Denn bei Rechnungen über Kleinbeträge sei der separate Ausweis der Steuer gemäß den rechtlichen Vorschriften entbehrlich. Zudem seien Kleinunternehmer von der Erhebung der Mehrwertsteuer befreit.
Da der Beklagte Artikel bei eBay unter 150,- EUR anbiete, sei er nicht verpflichtet, die Mehrwertsteuer auszuweisen. Insofern werbe er gerade nicht mit Selbstverständlichkeiten.