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Kategorie: Onlinerecht

BGH: EuGH-Vorlage wegen Gewinnspiel einer Versandapotheke

Der BGH hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob eine ausländische Versandapotheke in Deutschland ein Gewinnspiel veranstalten darf, bei dem die Teilnahme an die Einreichung eines Rezept für ein verschreibungswichtiges Arzneimittel gekoppelt ist (BGH, Urt. v. 20.02.2020 - Az.: I ZR 214/18).

Die Beklagte war eine niederländische Versandapotheke und warb deutschlandweit mit einem Flyer für ein Gewinnspiel mit dem als Hauptpreis ein Gutschein für ein Elektrofahrrad im Wert von 2.500,- EUR und als zweiter bis zehnter Preis jeweils eine elektrische Zahnbürste ausgelobt wurden.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Verlosung war das Einsenden eines Rezepts.

Die Klägerin hielt dies für rechtswidrig und ging gerichtlich gegen das Gewinnspiel vor.

Der Rechtsstreit erreichte schließlich den BGH. Dieser legte die Frage der Rechtmäßigkeit nun dem EuGH vor. Die Karlsruher Richter stellten dabei nachfolgende Frage:

"Steht es mit den Bestimmungen des Titels VIII und insbesondere mit Art. 87 Abs. 3 der Richtlinie 2001/83/EG in Einklang, wenn eine nationale Vorschrift (hier: § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG) dahin ausgelegt wird, dass es einer in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Versandapotheke verboten ist, mit der Auslobung eines Gewinnspiels um Kunden zu werben, wenn die Teilnahme an dem Gewinnspiel an die Einreichung eines Rezepts für ein verschreibungspflichtiges Humanarzneimittel gekoppelt ist, der ausgelobte Gewinn kein Arzneimittel, sondern ein anderer Gegenstand ist (hier: ein Elektrofahrrad im Wert von 2.500 € und elektrische Zahnbürsten), und nicht zu befürchten ist, dass einer unzweckmäßigen oder übermäßigen Verwendung von Arzneimitteln Vorschub geleistet wird?"

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