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Kategorie: Onlinerecht

EuGH: Falsche Auskunft eines Unternehmens ggü. Verbraucher ist Wettbewerbsverstoß

Die falsche Auskunft eines Unternehmens gegenüber einem Verbraucher ist ein Wettbewerbsverstoß <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(EuGH, Urt. v. 16.04.2015 - Az.: C 388/13).

Der Kunde eines Kabelfernsehdienstes wusste nicht mehr das genaue Kündigungsdatum für seinen laufenden Vertrag und bat daher die Firma um Mitteilung, bis wann sein Kontrakt laufen würde. Das Unternehmen nannte einen Zeitpunkt, dieser war jedoch - wie sich herausstellte - falsch.

Nun stellte sich die Frage, ob eine solche objektiv falsche Auskunft einen Wettbewerbsverstoß darstellt.

Die EuGH-Richter haben dies bejaht. Eine objektiv unwahre Auskunft erfülle bereits die entsprechenden Kriterien, so dass von einem Rechtsverstoß auszugehen sei.

Dabei sei es unerheblich, ob die fehlerhafte Information absichtlich oder unabsichtlich geschehe. Das Gesetze verlange hier weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit, sondern knüpfe allein an die tatsächliche Unwahrheit an.

Ebenso wenig sei es erforderlich, dass dem Verbraucher durch die Falschauskunft ein Schaden drohe bzw. ein Schaden eingetreten sei.

Die Robenträger weisen im weiteren ausdrücklich darauf hin, dass auch kein Verstoß gegen die berufliche Sorgfaltspflicht vorliegen muss, um eine Wettbewerbsverletzung zu bejahen. 

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Mit dieser Entscheidung steht fest, dass praktisch jede falsche Auskunft eines Unternehmens gegenüber einem Verbraucher einen Wettbewerbsverstoß darstellt. Dabei ist es vollkommen gleichgültig, ob diese Falschheit aus purer Absicht oder bloßer Fahrlässigkeit geschieht.

Der EuGH knüpft alleine an den objektiven Tatbestand an und verlangt keine voluntative Komponente.

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