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Kategorie: Onlinerecht

OLG Köln: Fehlende Datenschutzerklärung bei Online-Kontakt-Formular ist Wettbewerbsverstoß

Eine fehlende Datenschutzerklärung bei einem Online-Kontaktformular auf einer Webseite ist ein abmahnbarer Wettbewerbsverstoß <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(OLG Köln, Urt. v. 11.03.2016 - Az.: 6 U 121/15).

Die Parteien stritten darum, ob eine nicht vorhandene Datenschutzerklärung im Rahmen eines Online-Kontaktformulares auf einer kommerziellen Homepage abmahnbar ist oder nicht.

Diese Frage ist höchstrichterlich nach wie vor nicht geklärt. Die Instanzgerichte entscheiden hier recht unterschiedlich.

Die Kölner Richter bejahen eine Verletzung des geltenden Wettbewerbsrechts. Die datenschutzrechtlichen Vorschriften des Telemediengesetzes hätten verbraucherschützende Wirkung und seien zugleich auch wettbewerbsbezogene Marktverhaltensregeln.

Anders als vor kurzem das LG Berlin <link http: www.online-und-recht.de urteile fehlende-datenschutzerklaerung-bei-online-kontakt-formular-kein-wettbewerbsverstoss-landgericht-berlin-20160204 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 04.02.2015 - Az.: 52 O 394/15) sieht das Gericht in dem Handeln der Beklagten auch eine spürbare Beeinträchtigung. Es erscheine jedenfalls als tatsächlich möglich, dass ein Verbraucher durch einen klar erteilten Hinweis auf die Speicherung und Verwendung der personenbezogenen Daten davon Abstand nehme, das Kontaktformular auszufüllen.

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